Artikel in der Kategorie "Internet"

Einsatz von Captchas bei der Arztbewertung der Arzt-Auskunft

Ein Dozent von mir zitierte gerne den wohl prägendsten Spruch der Behindertenbewegung: „Man ist nicht behindert, man wird behindert.“ Und er hatte recht. Ob farbliche Kontraste, unbeschriftete Fotos oder nicht untertitelte Videos – gerade das Internet birgt so viele Fallstricke für sehbehinderte und ältere Menschen, die gar nicht sein müssen.

Was bedeutet überhaupt „Barrierefreies Web“? Im Großen und Ganzen heißt es, dass jeder – Menschen mit und ohne Behinderung – eine Internetseite unabhängig von Browser und Hardware und ohne fremde Hilfe betrachten und nutzen kann.

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Braille-Schrift

In Deutschland leben etwa 164.000 blinde und eine Million hochgradig sehbehinderte Menschen, weltweit sind es sogar 39,8 und 285,3 Millionen. Angeboren oder im Kindes- bzw. Erwachsenenalter erworben – die Ursachen von Erblindung sind vielfältig. Seit 2001 feiert die World Blind Union den 4. Januar als „Welt-Braille-Tag“. Die Braille-Schrift funktioniert so: Sechs Punkte sind in zwei Spalten und drei Zahlen so angeordnet, dass die Form bequem unter die Fingerkuppe passt und optimal zu lesen ist. Diese sechs Punkte erlauben 64 Kombinationsmöglichkeiten und können so alle Buchstaben, Akzente und Satzzeichen in allen Sprachen darstellen, die die lateinischen Buchstaben verwenden.

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Telefonanlage in der Arztpraxis

Die Ärztekammer Bayern warnt vor Adressbuch-Betrügern. Auch die Stiftung Gesundheit warnt immer wieder vor unseriösen Angeboten an Ärzte und ist in der Vergangenheit bereits erfolgreich juristisch gegen solche Anbieter vorgegangen. Alle betroffenen Ärzte können sich gerne an die Stiftung Gesundheit oder an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden, wenn Sie Opfer unseriöser Angebote geworden sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter, vermitteln Kontakte zu anderen betroffenen Ärzten oder zu deren Anwälten.

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Bildnachweis: Stiftung Gesundheit

Sollten Arztsuchportale Bewer­tungen über Ärzte als Kommentare in freier Textform veröffentlichen? Da scheiden sich die Geister. Viele Ärzte befürchten Diffamierungen – Portalbetreiber die Manipulationsan­fälligkeit sowie den hohen Aufwand, Schmähkritik herauszufiltern.

Wir haben allerdings in unserem Usability-Labor beobachtet, dass ei­nige Nutzer die Kommentare von Pa­tienten gerne verwenden, um einen geeigneten Arzt zu finden. So wird für einen Patienten, der mit Unbe­hagen an den Zahnarztbesuch denkt, der folgende Kommentar hilfreich sein: „Das Team und die Praxis neh­men einem die Angst vorm Zahnarzt.“

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Website-Gütesiegel der Stiftung Gesundheit

Vor gut einem Jahr haben wir auf unserem Jahresempfang das neue Prüfverfahren für gesundheitsbezogene Websites vorgestellt. Dabei überprüfen mehrere unabhängige Gutachter die Homepages anhand eines detaillierten Prüfungskatalogs, der weit über 100 Einzelaspekte berücksichtigt – ein Verfahren, das wir in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Uwe Sander und Prof. Dr. Thomas J. Schult von der Fachhochschule Hannover unter Einbeziehung des wissenschaftlichen DISCERN-Verfahrens entwickelt haben. Inzwischen tragen bereits zahlreiche Websites das Gütesiegel „Geprüfte Homepage“ der Stiftung Gesundheit.

Doch wenn eine Website für gut befunden wird, bedeutet das nicht, dass sie diese Bewertung auf ewig verdient. So eine Seite im Internet ist ja in den seltensten Fällen in Stein gemeißelt, sondern wird immer wieder geändert, ergänzt oder gar komplett „ge-re-launcht“, wie es so schön neudeutsch heißt. Und manchmal ändern sich auch die Rahmenbedingungen – etwa die juristischen Vorschriften. Deshalb vergeben wir das Gütesiegel immer nur für die Dauer eines Jahres. Anschließend wird die Seite auf Wunsch noch einmal überprüft und im Idealfall re-zertifiziert.

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Portal "Der Privatpatient" der Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV)

Online-Arztsuchen sind für Kran­kenversicherungen längst Standard. Als Verband haben wir die Stiftung Gesundheit als Provider ausgewählt, weil sie uns die Informationen lie­fert, die unsere Versicherten interes­sieren: Angaben zu Service, Sprech­stunden, Wartezeiten in der Praxis, Spezialisierungen und mehr.

Auch die Adressqualität der Stif­tung Gesundheit überzeugt uns: Wir müssten mehrere Mitarbeiter an­stellen, die ausschließlich daran ar­beiten, die Adressen auf dem aktu­ellen Stand zu halten – das könnten wir gar nicht leisten. Da gebietet es die ökonomische Vernunft, die Arzt-Auskunft zu nutzen.

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"einfach teilhaben" - Portal der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

So eine Online-Arztsuche ist theoretisch eine einfache Angelegenheit: Es gibt eine Homepage mit einem Suchschlitz. In diesen trägt man den Namen ein, den Körperteil, wo’s weh tut, dazu die Postleitzahl oder den Ort, und die Arztsuche spuckt die Treffer aus. Falls ein neuer Arzt gesucht wird, geben die User die Facharztbezeichnung und die Stadt ein, etwa Orthopädie und Berlin. So weit, so gut – zumindest in der Theorie.

Denn überall dort, wo Krankenversicherungen und Gesundheitsportale unsere Arztsuche, die Arzt-Auskunft, in Absprache mit uns übernehmen, wird die Theorie von der Praxis überholt. Privatversicherte wollen beispielsweise auf den ersten Blick Servicekriterien auswählen können. Also haben wir die Arzt-Auskunft für das Portal www.derprivatpatient.de des Verbands der Privaten Krankenversicherung entsprechend angepasst. Customizing heißt diese Anpassung auf Neudeutsch. Das bedeutet, dass jede Krankenversicherung, jedes Gesundheitsportal und jede Krankenkasse die Arztsuche nicht nur im eigenen Design erhält, nicht nur in den jeweiligen Farben, Formen, Proportionen: Auch die Inhalte und die Modi der Suchprozesse und der Userführung individualisieren wir. Manche wollen die Schnellsuche, andere die Schritt-für-Schritt-Suche und manche eine eigene Mischform. Kein Problem.

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Datenschutz

Eine Datenschutzerklärung auf den Homepages von Ärzten ist immer dann notwendig, wenn der Internetauftritt ein Kontaktformular enthält. Als Kontaktformular kann dabei auch eine E-Mailadresse gelten, die verlinkt ist. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Ärzte daher immer eine Datenschutzerklärung auf ihrer Homepage haben, ebenso selbstverständlich wie ein Impressum. Denn User übermitteln ja schon beim Besuch der Seite ihre IP-Adresse. (IP steht für Internetprotokoll und stellt die Nummer dar, die einen Rechner im Internet eindeutig identifiziert.) Diese wird an den Inhaber der Seite übermittelt.

Auch im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von medizinischen Websites stellen die Gutachter immer wieder fest, dass eine Datenschutzerklärung entweder ganz fehlt, oder aber in nicht ausreichender Form vorliegt. So muss gemäß den Anforderungen des Telemediengesetzes die Datenschutzerklärung z.B. umfassend darlegen, welche Daten wie lange und zu welchem Zweck gespeichert werden. Und der User muss dies auch nachweislich lesen, dokumentiert zum Beispiel über eine Klickbox mit einer entsprechenden Bestätigung im Kontaktformular.

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Suchmaschinenoptimierung

Die Homepage einer Arztpraxis sollte rechtssicher sein, das ist klar. Und medizinische Laien müssen die Texte verstehen können, schließlich ist die Website für Patienten gedacht. Daher prüfen die Gutachter der Stiftung Gesundheit bei ihrem Zertifizierungsverfahren von Homepages die Rechtssicherheit und die publizistische Güte. Soweit ist alles klar. Außerdem prüfen die Gutachter aber auch die Usability und die Suchmaschinenoptimierung (SEO = SearchEngineOptimization). Warum das?

Die Usability mag noch einleuchten, denn Informationen bringen nichts, wenn sie auf einer Seite so versteckt sind, dass sie nicht gefunden werden. Aber Suchmaschinenoptimierung? Man muss doch nur die Internetadresse eingeben, schon ist man auf der Seite.

Das stimmt natürlich, ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Denn über die Internetadresse finden nur die Patienten zur Homepage, die den Arzt bereits kennen. Neupatienten suchen über spezialisierte Arztsuchportale und via Google. Und wenn die Seite nicht unter den ersten fünf Treffern gelistet ist, wird sie so gut wie nie angeklickt.

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Prof. Dr. Johannes Caspar, Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg

Soziale Netzwerke boomen. Auch einige Ärzte und Vertreter anderer Heilberufe sind dort aktiv. Doch lauern dabei erhebliche und oft kaum erkennbare Gefahren für den Datenschutz. Insbesondere Facebook sammelt über sein „Freunde-Finder-Verfahren“ gewaltige Datenmengen und berechnet daraus Beziehungsgeflechte. So wunderten sich schon mehrere Ärzte darüber, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als „mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind“ präsentiert wurden. Der Hintergrund: Die Ärzte hatten einen automatischen Abgleich ihres iPhone-Adressbuchs mit ihrem Account auf Facebook durchgeführt – Facebook nutzte die Daten für ei­gene Zwecke. Facebook sollte nie­mals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden!

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