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	<title>Stiftung Gesundheit Blog &#187; UWG</title>
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		<title>Patienten anschreiben &#8211; was darf man noch?</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 08:25:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat offenbar bei vielen &#196;rzten f&#252;r Unsicherheit gesorgt. Viele Fragen erreichen uns, was denn nun noch erlaubt sei. Darf ich Patienten noch per Brief auf Vorsorgetermine oder einen &#8220;Tag der offenen T&#252;r&#8221; hinweisen? Und wie ist es, wenn ich per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen will? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat offenbar bei vielen &#196;rzten f&#252;r Unsicherheit gesorgt. Viele Fragen erreichen uns, was denn nun noch erlaubt sei. Darf ich Patienten noch per Brief auf Vorsorgetermine oder einen &#8220;Tag der offenen T&#252;r&#8221; hinweisen? Und wie ist es, wenn ich per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen will? Darf ich Patienten noch seine Laborergebnisse faxen, oder ist das auch schon verboten?</p>
<p>Wir haben nachgefragt: &#196;rzten ist es nach Auskunft der Anw&#228;lte auch nach dem neuen UWG weiterhin gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf Angebote und Aktionen der Praxis hinzuweisen. Es handelt sich dabei zwar um Werbung, die Zustellung von Briefen ist von der Versch&#228;rfung der Rechtslage jedoch nicht betroffen.</p>
<p>Die Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon zu Werbezwecken ist dagegen nur mit ausdr&#252;cklicher Zustimmung der Patienten gestattet. Rechtsanw&#228;ltin Dr. Wiebke Baars von der Kanzlei Taylor Wessing, Hamburg, r&#228;t: &#8220;&#196;rzte sollten sich von ihren Patienten gleich bei der Erhebung der Daten die ausdr&#252;ckliche Einwilligung einholen, sie auch per E-Mail, Fax oder Telefon auf besondere Aktionen hinweisen zu d&#252;rfen.&#8221;</p>
<p>Die Beschr&#228;nkungen gelten nur f&#252;r Werbema&#223;nahmen. Die normale Kommunikation im Arzt-Patienten-Verh&#228;ltnis ist weiterhin &#252;ber alle Kan&#228;le zul&#228;ssig, f&#252;r die die Patienten ihre Kontaktdaten angegeben haben. Um beispielsweise Laborergebnisse oder Terminausf&#228;lle mitzuteilen, k&#246;nnen &#196;rzte und Praxismitarbeiter frei zwischen den verschiedenen Medien w&#228;hlen. Aber Achtung: F&#252;r vertrauliche Informationen eignet sich das Fax nicht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Dritte darauf Zugriff haben.</p>
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