News vom 12. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin
| 16. September 2011 | Medizinrecht
11:50 Uhr – Dass Ärzte sich nicht bestechen lassen dürfen, ist klar, sagt Oberstaatsanwalt Badle. Die Frage sei, nach welchem Gesetz es strafbar ist. Sind Ärzte Amtsträger der Krankenkassen? Falls ja, kommt das Strafgesetzbuch nach § 299 zur Anwendung.
11:13 Uhr – Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rosenberg der Kanzlei Dierks + Bohle stellt die Auswirkungen des AMNOG vor. Dabei gebe es noch offene Rechtsfragen, zum Beispiel: Krankenkassen können mit Ärzten Verträge treffen, bestimmte Arzneimittel bevorzugt zu verordnen. Rosenberg fragt, ob das nicht der ärztlichen Berufsordnung widerspricht, die geeignete Therapie frei wählen zu können.
10:12 Uhr – Katrin Just, Richterin am Landessozialgericht Mainz, referiert ebenfalls zur Invitrofertilisation aus juristischer Sicht: Gerade, wenn ein Paar unterschiedlich, also ein Partner privat und einer gesetzlich, versichert ist, kann es zu Versorgungslücken kommen.
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