Artikel zum Schlagwort "Deutscher Medizinrechtstag"

12. Deutscher Medizinrechtstag 2011 in Berlin

11:50 Uhr – Dass Ärzte sich nicht bestechen lassen dürfen, ist klar, sagt Oberstaatsanwalt Badle. Die Frage sei, nach welchem Gesetz es strafbar ist. Sind Ärzte Amtsträger der Krankenkassen? Falls ja, kommt das Strafgesetzbuch nach § 299 zur Anwendung.

11:13 Uhr – Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rosenberg der Kanzlei Dierks + Bohle stellt die Auswirkungen des AMNOG vor. Dabei gebe es noch offene Rechtsfragen, zum Beispiel: Krankenkassen können mit Ärzten Verträge treffen, bestimmte Arzneimittel bevorzugt zu verordnen. Rosenberg fragt, ob das nicht der ärztlichen Berufsordnung widerspricht, die geeignete Therapie frei wählen zu können.

10:12 Uhr – Katrin Just, Richterin am Landessozialgericht Mainz, referiert ebenfalls zur Invitrofertilisation aus juristischer Sicht: Gerade, wenn ein Paar unterschiedlich, also ein Partner privat und einer gesetzlich, versichert ist, kann es zu Versorgungslücken kommen.

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Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin

Die Rechte von Patienten sind in Deutschland so gut wie in fast kei­nem anderen europäischen Land. Das Patientenrechtegesetz ist eine politische Alibimaßnahme. Es ist wichtiger dahin zu sehen, wo die Probleme der Versorgung herkommen als dorthin, wo sie ankommen. Die Qualität der Patientenversorgung stirbt zentimeterweise. Deren Industrialisierung zu Lasten von Humanität und Qualität ist in vollem Gange. Ein Patienten­rechtegesetz hilft hierbei nicht.

Den Patienten droht, künftig selbst die Letztverantwortlichen im System zu sein. Stellen Sie sich vor, Sie sind erkrankt und studieren Krankenhaus-Rankings: Wollen Sie in die Zwei- Sterne-Klinik in 14 Tagen oder lieber in das Vier-Sterne-Krankenhaus in drei Monaten? Im ersten erleiden Sie vielleicht einen Schaden durch einen Fehler. Im zweiten ist durch die zeit­liche Verzögerung das Fortschreiten der Krankheit vielleicht nicht mehr aufzuhalten.

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