Den zweiten Teil des Rückblicks auf 2011 beginnen wir, ja, mit dem Blick auf das Jahr 2007: Das war das Jahr der Arztbewertungsportale. Damals sprossen Websites wie Topmedic, Imedo und Jameda und damals noch ein rundes Dutzend weiterer aus dem Boden. Was hat das mit 2011 zu tun? Nun, im vergangenen Jahr folgten die Krankenkassen und gaben ihren Versicherten die Möglichkeit, einander Ärzte zu empfehlen. Der BKK Bundesverband (BKK BV) ist beispielsweise unserem Empfehlungspool beigetreten. Darin teilen Portale und Krankenversicherer untereinander die Empfehlungen der User. Dazu gehört auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) sowie deren Mitgliedskassen (unter anderem die DAK und die KKH-Allianz). Die starteten 2011 mit uns das Portal vdek-Arztlotse.
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So ein Blog ist eine feine Sache. Natürlich habe ich früher auch schon am Ende des Jahres zurückgschaut, was das vergangene so alles gebracht hat (und wie schnell die Zeit vergeht), aber wenn man seine Gedanken auf die Tasten bringt, dann fallen einem doch Aspekte auf, die man so gar nicht wahrgenommen hat. Auf 2010 hatte ich schon im Blog zurückgeblickt. Damals war ich verwundert, was so alles in ein Jahr passt. Für 2011 werd ich den Jahresrückblick sogar in zwei Teile splitten.
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Viele von Ihnen haben sicher in diesen Tagen den einen oder anderen Neujahrsvorsatz gefasst. Wir haben da noch ein mögliches Ziel für Sie im neue Jahr: den Publizistik-Preis 2012 gewinnen. Wenn Sie im Jahr 2011 ein kluges Wort publiziert haben in Sachen Medizin und Gesundheit, dann kann es losgehen: Bis zum 13. Januar nehmen wir noch Bewerbungen für diese Auszeichnung entgegen und sind gespannt auf alles, was unter dem Stichwort „Publizistik-Preis“ in unserem Briefkasten landet. Bewerben können sich Journalisten, die im Laufe des Jahres 2011 einen Beitrag zum Thema Gesundheit und Medizin in einem öffentlich zugänglichen Medium publiziert haben – also in einer Zeitung oder Zeitschrift, in Hörfunk oder Fernsehen, als Buch, Multimedia- oder Internet-Angebot.
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Wenn die Zugriffszahlen bei unserer Arztsuche, der Arzt-Auskunft, plötzlich nach oben schnellen, kann das alle möglichen Gründe haben. Am Samstag vor dem vierten Advent da jammerten die Server ein wenig und und heizten wohl den Serverraum um noch ein paar Grad mehr auf: Innerhalb einer Stunde stürzten sich so viele User auf unsere Seiten, dass alle unsere Server für die Arzt-Auskunft an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gerieten. Wer glaubt, dass das Fernsehen ein sterbendes Medium in den Endzügen ist, der sei eines besseren belehrt.
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Die Ärztekammer Bayern warnt vor Adressbuch-Betrügern. Auch die Stiftung Gesundheit warnt immer wieder vor unseriösen Angeboten an Ärzte und ist in der Vergangenheit bereits erfolgreich juristisch gegen solche Anbieter vorgegangen. Alle betroffenen Ärzte können sich gerne an die Stiftung Gesundheit oder an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden, wenn Sie Opfer unseriöser Angebote geworden sind. Wir helfen Ihnen gerne weiter, vermitteln Kontakte zu anderen betroffenen Ärzten oder zu deren Anwälten.
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Nein, es war zwar keine Flaschenpost eines längst vergessenen Brieffreundes, die mir dieser Tage auf den Tisch flatterte, wohl aber Post aus der Vergangenheit.
Die Nachricht: Das Insolvenzverfahren gegen die Stebor Office Factory GmbH wird mangels Masse eingestellt. Stebor – das ist die Nachfolge-Firma von Stebo Expert. Stebo Expert hatte vor vielen, vielen Jahren Ärzte kostenlose Adresseinträge in unbekannte Verzeichnisse (“Heftkladden”, so die Richter) angeboten und dabei verschleiert, dass dieses Angebot massiv kostet. Wir, die Stiftung Gesundheit, haben damals gemeinsam mit dem Medizinrechts-Beratungsnetz für die betroffenen Ärzte geklagt und durchgesetzt, dass sie nicht bezahlen mussten bzw. einen Rückzahlungsanspruch haben.
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11:50 Uhr – Dass Ärzte sich nicht bestechen lassen dürfen, ist klar, sagt Oberstaatsanwalt Badle. Die Frage sei, nach welchem Gesetz es strafbar ist. Sind Ärzte Amtsträger der Krankenkassen? Falls ja, kommt das Strafgesetzbuch nach § 299 zur Anwendung.
11:13 Uhr – Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rosenberg der Kanzlei Dierks + Bohle stellt die Auswirkungen des AMNOG vor. Dabei gebe es noch offene Rechtsfragen, zum Beispiel: Krankenkassen können mit Ärzten Verträge treffen, bestimmte Arzneimittel bevorzugt zu verordnen. Rosenberg fragt, ob das nicht der ärztlichen Berufsordnung widerspricht, die geeignete Therapie frei wählen zu können.
10:12 Uhr – Katrin Just, Richterin am Landessozialgericht Mainz, referiert ebenfalls zur Invitrofertilisation aus juristischer Sicht: Gerade, wenn ein Paar unterschiedlich, also ein Partner privat und einer gesetzlich, versichert ist, kann es zu Versorgungslücken kommen.
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So eine Online-Arztsuche ist theoretisch eine einfache Angelegenheit: Es gibt eine Homepage mit einem Suchschlitz. In diesen trägt man den Namen ein, den Körperteil, wo’s weh tut, dazu die Postleitzahl oder den Ort, und die Arztsuche spuckt die Treffer aus. Falls ein neuer Arzt gesucht wird, geben die User die Facharztbezeichnung und die Stadt ein, etwa Orthopädie und Berlin. So weit, so gut – zumindest in der Theorie.
Denn überall dort, wo Krankenversicherungen und Gesundheitsportale unsere Arztsuche, die Arzt-Auskunft, in Absprache mit uns übernehmen, wird die Theorie von der Praxis überholt. Privatversicherte wollen beispielsweise auf den ersten Blick Servicekriterien auswählen können. Also haben wir die Arzt-Auskunft für das Portal www.derprivatpatient.de des Verbands der Privaten Krankenversicherung entsprechend angepasst. Customizing heißt diese Anpassung auf Neudeutsch. Das bedeutet, dass jede Krankenversicherung, jedes Gesundheitsportal und jede Krankenkasse die Arztsuche nicht nur im eigenen Design erhält, nicht nur in den jeweiligen Farben, Formen, Proportionen: Auch die Inhalte und die Modi der Suchprozesse und der Userführung individualisieren wir. Manche wollen die Schnellsuche, andere die Schritt-für-Schritt-Suche und manche eine eigene Mischform. Kein Problem.
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Politik ist, wenn hinter den Kulissen gestritten wird. Nicht nur in Schleswig-Holstein. Wenige Wissen unterdessen, welch beschwerlich große Leistung es ist, ein Set von unterschiedlichen Interessen und Präferenzen zusammenzuführen.
Nun will ich gar nicht abstrakt orakeln, ich habe da gleich zwei leuchtende Beispiele vor Augen. Gestern noch an der Grenze zwischen den Koreas, diesen Samstag im früher einmal geteilten Berlin, spielt, mit großer Medienbegleitung, das West-Eastern Divan Orchestra unter der Leitung von Daniel Barenboim: Er orchestriert Musiker, die aus all den verfeindeten Lagern des schier unversöhnlichen Nahen Ostens stammen – zu Beethovens Neunter Sinfonie, „Freude schöner Götterfunken“. Welch eine Leistung. Hier ein Ausschnitt bei Youtube.
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Vorurteile sind für mich als Stiftungsvorstand eigentlich gar kein Problem: Es sind ja immer wieder die selben. Gern wird man schon mal pauschal für naiv und/oder schluffig gehalten, weil bei Gemeinnützigkeit alle gleich an korkkrümelkautschukbasierte Gesundheits-Sandalen denken. Andere meinen, wir seien hochmütig, weil wir ja auf Säcken von Gold säßen. Und dann kommt in verlässlicher Frequenz die Vermutung, eine gemeinnützige Einrichtung müsse eh alles verschenken – übrigens in statistischer Häufung ausgerechnet seitens derer, die schon von Kapitalismus und Gesundheitswesen besonders gut behandelt wurden.
Effiziente Geschäftsführung und ökonomische Vernunft ist oft das Letzte, was so mancher von einer gemeinnützigen Stiftung erwartet. Ich denke, gerade gemeinnützigen Einrichtungen steht dies besonders gut an – damit jeder Euro, der aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht versteuert wird, besonders effizient und wirksam und verantwortungsbewusst eingesetzt wird, und das immer im Sinne der Satzung, also der eigentlichen und einzigen Aufgabe.
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