Stimmt, die früheren Werbebeschränkungen für Ärzte sind gefallen. Da freuten sich ein Schönheitschirurg und der Betreiber eines der Arztbewertungs-Startups.
Aber, herrje, da stand dann ganz groß, formatfüllend auf der Seite in dem Portal: “-25% auf alle Schönheits-Operationen. Aktion befristet bis zum 28. Februar 2010.” (Beinahe vermutete ich noch den Hinweis “Außer auf Tiernahrung” – aber das war dann ja doch der gelb-blaue Billig-Baumarkt.)
Nun sind die Werbebeschränkungen für Ärzte gefallen. Das bedeutet aber nicht den Sprung in die Schrankenlosigkeit. Vielmehr gelten immer noch die Spielregeln des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), die Berufsordnung(en) für Ärzte – und dann gibt es auch noch ein Heilmittelwerbegesetz. Moment, da war noch was… ach ja: Stil.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Werbung, die auch bei wohlwollender Würdigung weniger informierend als vielmehr anpreisend erscheint, hier in Deutschland lange Bestand hat. Vielleicht nicht einmal bis zum 28. Februar.
![]() | Dieser Artikel wurde verfasst von Dr. Peter Müller Dr. Peter Müller ist Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit. Als Medizinjournalist mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung kennt er die Untiefen des Gesundheitswesens genau und fühlt sich den Zielen der Stiftung Gesundheit umso mehr verpflichtet: Mit allgemein verständlichen Informationen den Zugang zu guter medizinischer Versorgung zu verbessern. |
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