Patienten anschreiben – was darf man noch?
| 29. Mai 2009 | Medizinrecht
Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat offenbar bei vielen Ärzten für Unsicherheit gesorgt. Viele Fragen erreichen uns, was denn nun noch erlaubt sei. Darf ich Patienten noch per Brief auf Vorsorgetermine oder einen “Tag der offenen Tür” hinweisen? Und wie ist es, wenn ich per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen will? Darf ich Patienten noch seine Laborergebnisse faxen, oder ist das auch schon verboten?
Wir haben nachgefragt: Ärzten ist es nach Auskunft der Anwälte auch nach dem neuen UWG weiterhin gestattet, ihre Patienten per Post zum Beispiel auf Angebote und Aktionen der Praxis hinzuweisen. Es handelt sich dabei zwar um Werbung, die Zustellung von Briefen ist von der Verschärfung der Rechtslage jedoch nicht betroffen.
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